Betreuung von wichtigen Unternehmensfunktionen (zB Abfallbeauftragter)Z.B. Externer Abfallbeauftragter nach dem AbfallwirtschaftsgesetzAb 21 Mitarbeitern hat ein Unternehmen ein Abfallwirtschaftskonzept vorzulegen. Ab 101 Mitarbeiten hat das Unternehmen einen geschulten Abfallbeauftragten der Behörde zu melden.. Im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sind im § 11 die rechtlichen Grundlagen zum Thema "Abfallbeauftragter" festgehalten. Der Abfallbeauftragte kann auch externer Berater sein, der in regelmäßigen Abständen das Unternehmen betreut und auch die betroffenen Mitarbeiter schult. Dabei wird auch ein Abfallbeauftragter-Stellvertreter eingeschult, der die laufenden Tätigkeiten (zB Ausstellen von Abfallnachweisen) erledigt. Weitere Aufgaben
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